FRAGEN-KOMMENTARE

FRAGEN-KOMMENTARE



07.11.2010  20:53:17 von Franky


Ihr regt euch über die SV auf???

Mann-O-Mann...was war ich Froh, als die SV-Regelung endlich angezogen wurde:-D

Wir haben damals eine Wanderkarte im Haftraum eines Kinderschänders gefunden...

Mit Markierungen...

Bei näherem Betrachten haben diese Markierungen KinderWohnHeime...Eingekreist!
Es wurden Selbstverständlich ALLE Informiert und auch ALARMIERT!
Und was kam als Antwort?

"Dieser Mann steht vor seinem Festabgang! Wir haben KEINE Rechtliche Handhabe!"


Ich bin Justizvollzugsvollzugsbeamter!
Ich Schliesse diese "Menschen" jeden Abend gerne ein!
Ich war aber auch 10 Jahre lang Jugendbetreuer und 3 Jahre Rettungssanitäter :-O
Nur, weil ich Beamter bin; bin ich kein Mensch??
Und eins könnt´Ihr mir Glauben;Diese "Menschen" drücken nur allzugerne auf die Tränendrüse...
Einer sagte mal zu mir:
"Ich bin doch auch als Kind Missbraucht worden!"

Meine Antwort war:

"Und JETZT Hasse ich Dich erst Recht!

DU weisst selbst ganz genau, was Dein Handeln Deinen Opfern antut!
Und TROTZDEM hast Du Sie Dir geschnappt!"



08.11.2010  19:33:23  unsere Antwort


Hallo Franky,

wir regen uns nicht nur einfach über die SV auf. SV hat unter Umständen einen Sinn, nämlich dann, wenn Täter wirklich nicht "therapier- oder rehabilitierbar", also absolut und auf Dauer gefährlich sind. Wir wollen dass die SV humaner wird, denn nur wenn Humanität Vorbild ist, kann Humanität eingefordert werden.
Eingesperrt sein, ohne irgendeine Aussicht auf Entlassung ist für jedes Individuum eine Strafe und Qual. Da muss nicht immer noch eins draufgelegt
werden.
Es gibt aber auch Täter die rehabilitierbar sind und die sich rehabilitieren lassen wollen. Wenn die Poltik aber verhindert dass genügend Mittel, Personal und geeignete Räume bereitgestellt werden, kann Rehabilitation nicht gelingen, auch dann nicht wenn die Täter es wollen.

Auch Justizvollzugsbeamte sind Menschen und werden mit Sicherheit nicht von allen Gefangenen ständig nur beschimpft. Wobei jede Beschimpfung erst einmal eine zu viel ist: der Ton macht die Musik.

Der geschilderte Vorfall zeigt, dass in bestimmten Fällen die SV berechtigt sein kann. Vielleicht weiß der Gefangene nicht was er seinen Opfern angetan hat. Vielleicht weiß er es sehr genau. Vielleicht will oder kann er das "zerstörerische seiner Taten" nicht realisieren. Vielleicht hatte er eine
Therapie. Vielleicht hat er eine Therapie auch abgelehnt. Ich weiß es nicht, denn, davon hast du nichts geschrieben. Somit erlaube ich mir, aufgrund deiner einfachen Schilderung, kein Urteil.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Momann