Angehörigen Info 177

Aus dem Angehörigen Info 177

vom 27.01,1996

Bruchsal
"Im übrigen verkenne ich nicht Ihr persönlichen Engagement ..."



Lutz Balding wurde wegen mehrerer bewaffneter Banküberfälle in den 80er Jahren zu insgesamt 29 Jahren Haft und anschließend 10 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Nach einem fehlgeschlagenen Fluchtversuch über die Mauer der JVA Schwalmstadt wurde Lutz am 13.11.95 in den baden-württembergischen Knast Bruchsal verschleppt. Dort ist er als "besonders gefährlicher Gefangener" weitgehend isoliert, seine BesucherInnen aus Kassel sitzen für zweimal 1 Stunde überwachten Besuch im Monat jeweils sieben Stunden im Zug, zuletzt wurde Lutz ein Computerkurs mit der Begründung verweigert, man könne ihn dann nicht kontinuierlich überwachen und bei seiner Haftdauer würde sich Weiterbildung nicht lohnen. Am 20.11.95 begann Lutz in Bruchsal einen Hungerstreik mit der Forderung nach sofortiger Rückverlegung nach Schwalmstadt, den er nach 10 Tagen abbrach, um draußen Raum für Mobilisierung zu lassen.

FreundInnen aus Kassel schrieben im Dezember an den Grünen Justizminister v. Plottnitz:

"Wir wenden uns an Sie als den für die Haftbedingungen und die Zwangsverlegung verantwortlichen Justizminister mit der Forderung nach Rückverlegung und grundsätzlicher Prüfung der Haftsituation von Lutz Balding.

Wir begründen diese Forderung mit dem Recht des Herrn Balding auf eine Lebensperspektive. Damit meinen wir zunächst Haftbedingungen, die nicht einzig und allein darauf ausgerichtet sind, ihn als Menschen zu brechen. Mit Lebensperspektive meinen wir aber vor allem die reale Aussicht auf ein zukünftiges Leben in Freiheit. Die derzeitige Situation von Lutz Balding ist eine andere. Er hat als heute 37jähriger den 8.5.2020 als Entlassungstermin. Er hat keinerlei Aussicht auf Vollzugslockerungen. Seine von ihm gewählten Kontakte nach draußen werden nach Kräften eingeschränkt. Herr Balding ist darauf angewiesen, sich tagtäglich zu wehren. Er hat sich bislang dafür entschieden, selbstbestimmt den Weg in die Freiheit zu suchen, d.h. bei jeder sich bietenden Möglichkeit die Flucht zu versuchen.

Wir erwarten von Ihnen aufgrund Ihrer Erklärungen gegen die lebenslange Freiheitsstrafe und für eine Humanisierung des Strafvollzugs, daß Sie Ihre Möglichkeiten ausschöpfen, Gefangenen wie Lutz Balding eine Perspektive zu eröffnen."

Die schriftliche Antwort aus dem Grünen-Ministerium: "Die Gründe der Verlegung liegen ausschließlich im Verhalten des Verurteilten Balding. Die Folgen, die sich aus seinem Verhalten zwangsläufig ergeben mußten, hat er somit selbst zu vertreten ... Die Dauer, die Herr Balding noch im Vollzug zuzubringen hat, hängt demnach in besonderem Maße von seinem eigenen Verhalten ab. Es liegt somit an ihm selbst, welche Lebensperspektive er auf der Grundlage der bestehenden Umstände für sich entwickelt. Im übrigen verkenne ich nicht Ihr persönliches Engagement für den Verurteilten Balding ..."

Nicht zu verkennen ist vor allem die Absicht der Justizbehörden, Gefangene, die sich nicht anpassen, zu isolieren und in Trakte einzumauern. Lutz wäre nicht der erste Gefangene, der aufgrund seines Widerstandes aus Bruchsal ins bayrische Zuchthaus Straubing abgeschoben wird. Die Aussicht, nach Fertigstellung von Weiterstadt in die dort vorgesehene Wohngruppen-Totalisolierung zu geraten, ist mindestens genauso übel. Es bleibt die Forderung nach Rückverlegung in die JVA Schwalmstadt und - keine Frage - Freiheit für Lutz. Bei Rücknahme der Sicherungsverwahrung und konsequenter Anwendung der 2/3-Regelung muß er spätestens im Jahr 2002 rauskommen!

Zur Aussicht auf vorzeitige Entlassung hatte Lutz allerdings in seiner Hungerstreikerklärung vom 20.11. geschrieben: "Eine andere Perspektive als Knast bis zum Ende wird es seitens des Apparats nicht geben, weil ich sage: heute begreife ich mich - meine Vergangenheit, meine Situation - in einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang. Diese kaputte Kiste, Identität über Konsum, Besitz, Macht zu finden, mit irre viel Kohle das Glamourleben der Upper-Class nachäffen zu wollen, waren Wegweiser und bestimmend. Das liegt heute hinter mir. Damit stehe ich diametral zu der Rolle, die der Apparat und breite Teile der Bevölkerung einem gefangenen ,Verbrecher' zugedacht haben: er soll die auf Bereicherung und Besitz angelegten Gesellschaftsideale anstreben, nur, im Gegensatz zu früher, jetzt legal."