Gutachten die 2te

Gutachten die 2te


Lieber R......,

möchte euch kurz auf'n aktuellen Stand setzen, was Wolf (* Richter am Langericht Marburg) noch als Hintergrund von Andreas (* Rechtsanwalt) bekommen hat.

Bisher noch kein Signal aus Marburg, ob und wann Müller nochmal nach Schwalmstadt kommt bzw. wie/wann das mit den medizinischen Untersuchungen laufen soll. Sobald ich da etwas erfahre, gebe ich natürlich sofort Bescheid.


Drück dich ................
Lutz

Schreiben des Rechtsanwalts an das Gericht (01.02.2010)

In der Strafvollstreckungssache gegen

Lutz Balding

möchte ich im Hinblick auf die Abläufe der letzten Tage und nach Rücksprache mit meinem Mandanten die folgenden Erkenntnisse des Herrn Balding dem Gericht mitteilen.


Nach Rückverlegung meines Mandanten in die JVA Schwalmstadt wurde ihm dort zunächst erklärt, Professor Müller habe einen Rückzieher gemacht. Da der Unterzeichner Herrn Balding jedoch den Schriftverkehr zwischen der Strafvollstreckungskammer und dem Unterzeichner hat zukommen lassen, konnte er dem entgegentreten. Erst als er die JVA hiermit konfrontierte, wurde ihm durch den Leiter des pädagogischen Dienstes folgendes erklärt:

"Man" habe am Freitag, den 08.01.10 erfahren, dass Herr Balding in die Asklepios-Klinik verlegt werden soll. Davon sei man überascht worden. Der Abteilungsleiter habe dann sofort Erkundigungen eingeholt und erfahren, dass diese Klinik nur über einen niedrigen Sicherungsstandard verfüge. Daraufhin habe "man" eben einige Hebel in Bewegung gesetzt, um dies zu verhindern. Dabei wäre es noch nicht einmal konkret um die Person des Herrn Balding gegangen - niemand ginge in der JVA noch davon aus, dass Herr Balding flüchten wolle.


Es könne ja wohl nicht sein, dass die Strafvollstreckungskammer und der Gutachter so eine Sache organisieren und sie (die Verantwortlichen der JVA Schwalmstadt) hier außen vor blieben. Niemand hätte sie informiert, das Einzige was sie mitbekommen hätten, wäre seinerzeit der Beschluss zur Begutachtung gewesen. Und egal wohin Herr Balding verbracht werde, er sei und bliebe Gefangener der hessischen Justiz und sämtliche Verantwortung läge im Falle eines Missbrauchs bei der JVA, da weder der Vorsitzende der Stafvollstreckungskammer noch der Gutachter eine Erklärung zur Verantwortungsübernahme von sich gegeben haben.


Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus habe "man" eingreifen müssen, aber auch, um gegenüber Marburg mal deutlich zu machen, dass solche Sachen nicht ohne sie geplant und umgesetzt werden könnten.



Ich bitte darum, im Hinblick auf den langen Verfahrensverlauf und die Vorgeschichte nun zügig darüber zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.


Mit freundlichem Gruß

A. Groß
Rechtsanwalt