Langzeitbesuche 3

Langzeitbesuche 3


Lutz Balding
Paradeplatz 5
34613 Schwalmstadt  , den 09. Juni 2010



Landgericht Marburg
-Strafvollstreckungskammer -
Universitätsstr. 48
35037 Marburg

Betr.: Strafvollzugssache ** StVK **/**


Die Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2010 zeigt folgende Umstände deutlich auf:

- für die Entscheidung, mir sog. Langzeitbesuche zu genehmigen wurde seitens der Antragsgegnerin nicht zur notwendigen Bedingung gemacht, dass ich mich dem sog. Basiskontrollprogramm unterstelle;

- die positive Entscheidung wurde getroffen, obwohl ich in der Vergangenheit alle angeordneten Suchtmittelkontrollen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus verweigert habe;

- die sodann erfolgten 10 Langzeitbesuche verliefen beanstandungsfrei, ohne dass auch nur im Entferntesten ein Verdacht des Missbrauchs aufkam;

- die Aufforderung zur Suchtmittelkontrolle vom 17.03.2010, dessen Verweigerung die Antragsgegnerin zum Anlass nahm, folgende Langzeitbesuche zu verwehren erfolgte im Zusammenhang eines von mir gestellten Antrags auf einen bestimmten Arbeitsplatz und stand in keinerlei Zusammenhang zu der Frage der Genehmigung von Langzeitbesuchen.


Ergänzend wäre dann noch zu erwähnen, dass ich in dem Zeitraum, in dem die 10 Langzeitbesuche stattfanden - die jeweils von Besuch zu Besuch neu genehmigt wurden - mindestens 4 Suchtmittelkontrontollen (Urinprobe) verweigert habe, ohne dass dies einen Widerruf der Genehmigung zur Folge hatte. Dies verschweigt die Antragsgegnerin wohlweislich!


Bei allen Ausführungen der Antragsgegnerin über Erfordernisse einer JVA der Sicherheitsstufe 1 vermag sie nicht, nachvollziehbar darzulegen, warum urplötzlich ein Kontrollbedürfnis Bedeutung erlangt, das vorher anscheinend im Zusammenhang mit der Genehmigung von Langzeitbesuchen als irrelevant betrachtet wurde.


Von daher erscheint das Vorgehen der Antragsgegnerin, meine Weigerung, mich für die Zulassung zu einem bestimmten Arbeitsplatz einer Suchtmittelkontrolle zu unterziehen, als Anlass zu nehmen , keine weiteren
Langzeitbesuche zu genehmigen als offensichtlich wilkürlich und darauf ausgerichtet, mich über sukzessive Verschlechterungen der Haftbedingungen dazu zu bringen, mich dem Basiskontrollprogramm zu
unterwerfen.





Mit der vorliegenden Stellungnahme erkläre ich meinen Vortrag für beendet und bitte, anbetrachts der Bedeutung für meine sozialen Beziehungen um zeitnahe Entscheidung.

(Langzeitbesuche sind (fast) unüberwachte Besuche, die der Gefangene mit seinem Besuchern im einem  Raum mit Wohnzimmeratmosphäre - ohne den üblichen Geräuschpegel - verbringt.)